, Halter Bruno
Lernfahrausweis
Grundsätzlich dürfen die Test-Motorräder mit dem Lernfahrausweis der Kat. A gefahren werden, wenn ein L-Schild angebracht ist.
Es ist jedoch die individuelle Entscheidung des Motorradhändlers, ob er ein Motorrad an eine(n) Lernfahrer(in) herausgibt.
Mit dem Lernfahrausweis dürfen nicht alle Motorräder getestet werden.